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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Inhalt und Zustandekommen

 

(1) Parteien und Gegenstand: Dieser Vertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der we-do.ai GmbH, Industriestraße 95 in 042299 Leipzig ("we-do.ai") und deren Kunden ("Restaurants") in Bezug auf die zur Verfügungstellung von Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). 

 

(2) Keine abweichenden Regelungen: Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn we-do.ai einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und we-do.ai dem nicht widerspricht. 


(3) Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr: § 312g Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312g Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden abbedungen.

 

2. Leistungen von we-do.ai

 

(1) Nutzungsrecht Software: we-do.ai stellt dem Restaurant die im Anmeldeformular bezeichneten und beschriebenen Softwareprodukte ("Software") zur Nutzung über das Internet zur Verfügung ("Service"). Das Restaurant kann sich den Service individuell im Anmeldeformular konfigurieren. Die Software wird auf Computern eines von we-do.ai genutzten Rechenzentrums betrieben, das Restaurant erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist das Restaurant verantwortlich. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Restaurant im Anmeldeformular gebuchten Services. Alle Daten, die im Rahmen der Nutzung der Software vom Restaurant in die Software eingespielt werden, werden von we-do.ai für den Service genutzt, aber nicht inhaltlich geprüft. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt. we-do.ai erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Restaurants. Die Services "WhatsApp" und "Telefon" werden dem Restaurant von Montag-Sonntag in der Zeit von 10:30-22:30 Uhr zur Verfügung gestellt.

 

(2) Nutzungsrecht Hardware: we-do.ai stellt dem Restaurant die im Anmeldeformular bezeichneten und beschriebenen Hardwareprodukte ("Hardware") zur Nutzung des Service zu Verfügung. Das Restaurant kann die Hardware individuell im Anmeldeformular definieren. Die Nutzungsbedingungen der Hardware werden im  gesonderten Vertrag “Hardwarevertrag” geregelt.

 

(3) Zahlungsanbieter: Innerhalb des Service bietet we-do.ai den Restaurants die Option, dass Restaurantkunden ihre Bestellungen direkt online bezahlen können. Das Restaurant geht einen separaten Vertrag mit dem Zahlungsanbieter ein, da die Zahlungen unabhängig von we-do.ai direkt mit dem Restaurant über den Zahlungsanbieter abgewickelt werden. Wenn das Restaurant die Zahlungsdienste nutzt, gelten die AGB des Zahlungsdienstanbieters zusätzlich zu diesen AGB.

 

(4) Einrichtung: Das Restaurant nimmt die erstmalige Einrichtung der Hard- und Software / Services (individuelle Einstellungen oder Import von Daten) selbst vor, sofern keine anderweitige Absprache vertraglich vereinbart wurde. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Restaurants, ist nicht geschuldet. Entsprechende Serviceleistungen sind besonders zu vereinbaren und zu vergüten.

 

(5) Support: we-do.ai stellt einen kostenlosen Online-Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Service und der Hardware zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Hard- und Software. Der Support erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die Supportleistungen werden von we-do.ai werktäglich Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind Feiertage in Sachsen sowie der 24. und 31.12. eines jeden Jahres. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

 

(6) Leistungsänderungen: we-do.ai kann den Service (einschließlich dessen Systemanforderungen) zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist , aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), (iii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iv) der Fortentwicklung des Services (Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). we-do.ai wird dem Restaurant auf für ihn nachteilige Änderungen rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vor dem Inkrafttreten - per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Restaurants zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn das Restaurant der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird we-do.ai auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Restaurants erheblich stören, unterbleibt die Änderung.

 

3. Vergütung und Zahlungsverzug

 

(1) Vergütung: Der Kunde schuldet we-do.ai für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit die im Anmeldeformular vereinbarte Vergütung. Die Vergütung kann bestehen aus einem einmaligen Einrichtungsbetrag, einem festen monatlichen Grundbetrag auf Hard- und Software und einem von der Anzahl der in Anspruch genommenen Nutzungseinheiten (Konversationen) oder prozentualen Anteil der Bestellung abhängigen monatlichen Nutzungsbetrag.

 

(2) Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt per Email einmal am Anfang des

Folgemonats und wird per Lastschrift vom Restaurantkonto eingezogen (siehe Ziffer 4(4)). 

 

(3) Nettopreise: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(4) Zahlungsverzug: Kommt das Restaurant für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Nutzungsbetrag erreicht, in Verzug, ist we-do.ai berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat das Restaurant keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 9(4) Anwendung.

 

(5) Preisänderungen: we-do.ai ist jederzeit berechtigt, die mit dem Restaurant im Anmeldeformular vereinbarten Preise zu ändern. Die geänderten Preise werden wirksam, wenn (i) we-do.ai sie dem Restaurant mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigt und (ii) der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Preisänderung wird we-do.ai auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Widerspricht das Restaurant, so gelten die bisherigen Preise weiter. we-do.ai hat das Recht gemäß Ziffer 9(2) den Vertrag ordentlich zu kündigen.

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4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

(1) Rechtsvorschriften: Das Restaurant garantiert, dass es alle Rechtsvorschriften einhält.

 

(2) Eigenverantwortung: Das Restaurant ist allein verantwortlich für die Erfüllung der Kundenbestellungen, die über die we-do.ai Software eingegangen sind. Die Kunden des Restaurants gehen eine vertragliche Bindung ausschließlich mit dem Restaurant und nicht mit we-do.ai ein.

 

(3) Kundenansprüche: Das Restaurant schützt we-do.ai vor Kundenansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung der Essensbestellung durch das Restaurant, durch seine Vertreter oder Mitarbeiter.

 

(4) SEPA Lastschrift-Mandat: das Restaurant erteilt we-do.ai ein SEPA Lastschrift-Mandat, um die monatlichen Rechnungen automatisch einzuziehen.

 

(5) Beschwerden: das Restaurant ist allein verantwortlich für die Abwicklung von Restaurant-Kunden-Beschwerden.

 

(6) Stornierung und Rückzahlung: das Restaurant ist für die Stornierung von Bestellungen und Rückzahlungen von bereits bezahlten Bestellungen allein verantwortlich.

 

(7) Restaurant ABG: Das Restaurant stellt die Bestellung in Übereinstimmung mit den AGB des Restaurants zur Abholung bereit oder liefert die Bestellung an den Kunden.

 

(8) Sicherungskopien: Dem Restaurant obliegt es, regelmäßig Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu exportieren und Sicherungskopien anzufertigen oder die entsprechenden Informationen auszudrucken und aufzubewahren.

 

5. Kundendaten und Datenschutz 

 

(1) Restaurantdaten: Die verarbeiteten Restaurantdaten ("Restaurantdaten") werden als Daten im Zusammenhang mit dem Restaurant betrachtet und nicht als personenbezogene Daten gemäß der Beschreibung in der Datenschutz-Grundverordnung. Die vom Restaurant im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten stehen ausschließlich dem Restaurant zu. we-do.ai behandelt die Restaurantdaten vertraulich. 

 

(2) Auftragsdatenverarbeitung: Soweit es sich bei den Restaurantdaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: we-do.ai verarbeitet die Restaurantdaten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 DSGVO ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Restaurants und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Services. we-do.ao trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Restaurantdaten. Das Restaurant bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Restaurantdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und der DSGVO, verantwortlich. we-do.ai ist berechtigt, als Rechenzentrum einen in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Hoster einzusetzen. Einzelheiten regeln die Datenschutzbedingungen auf www.food-call.de und der "Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag", der individuell mit jedem Restaurant / Gastronom abgeschlossen wird.

 

6. Mängelansprüche

 

(1) Mängel: Mängel des Services meldet das Restaurant unverzüglich an we-do.ai und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. we-do.ai ist nicht verpflichtet Mängel zu beheben, wird aber im eigenen Interesse eine Lösung des Mangels anstreben, wenn die Nutzbarkeit des Service eingeschränkt wird. 

 

(2) Anfängliche Unmöglichkeit: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.

 

7. Freistellungspflichten

 

(1) Pflicht zur Freistellung: Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber we-do.ai Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass das Restaurant gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Das Restaurant wird we-do.ai von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, we-do.ai bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und we-do.ai von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

 

(2) Voraussetzungen der Freistellungspflicht: Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7(1) ist, dass we-do.ai das Restaurant über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Restaurant ermöglicht, auf Kosten des Restaurants - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

 

8. Haftung

 

(1) we-do.ai übernimmt keinerlei Verantwortung für die Vollständigkeit und Korrektheit der Bestellungen, die von den Restaurantkunden abgegeben werden. Das Restaurant kann jede Bestellung mit dem Restaurantkunden überprüfen, indem es den Restaurantkunden unter der in der Bestellung des Restaurantkunden angegebenen Telefonnummer anruft.

 

(2) we-do.ai übernimmt keinerlei Haftung

  • für Stornierungen durch Restaurantkunden oder für eventuelle Schäden, die sich daraus ergeben, und

  • für Restaurantkunden, die ihren Zahlungspflichten gegenüber dem Restaurant nicht nachkommen.

 

(3) we-do.ai haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von we-do.ai verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung von we-do.ai unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer we-do.ai haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch we-do.ai erfolgen nur schriftlich und sind als solche zu bezeichnen. 

 

(4) Begrenzung der Haftungshöhe: Im Falle von Ziffer 8(1) b) haftet we-do.ai nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Gesamthaftung von we-do.ai gegenüber dem Restaurant ist auf den Betrag beschränkt, der im vorliegenden Fall von der Haftpflichtversicherung von we-do.ai ausgezahlt wird. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung aufgrund dieser Versicherung geleistet wird, ist die Haftung von we-do.ai auf EUR 5.000 (fünftausend Euro) beschränkt. 

 

(5) Mitarbeiter und Beauftragte von we-do.ai: Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von we-do.ai.

 

9. Laufzeit und Kündigung

 

(1) Laufzeit: we-do.ai erbringt den Service für einen unbestimmten Zeitraum ab dem Datum der Liveschaltung des Service für das Restaurant. 

 

(2) Kündigung: we-do.ai und das Restaurant können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich kündigen. Das Restaurant kann den Vertrag nur kündigen, wenn alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber we-do.ai erfüllt sind.

 

(3) Service aussetzen/ Vertrag sofort beenden: we-do.ai kann den Service aussetzen oder den Vertrag sofort kündigen, wenn das Restaurant gegen eine Bestimmung dieser AGB verstößt oder den guten Namen und Ruf von we-do.ai schädigt.

 

(4) Daten bei Vertragsende: Das Restaurant kann die Restaurantdaten über die Export -Funktionen des jeweiligen Services während der Vertragslaufzeit exportieren. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat das Restaurant keinen Zugriff mehr auf die Restaurantdaten. Mit Ablauf von einem Monat nach Vertragsende – oder vorher auf Verlangen des Restaurants - wird we-do.ai die Restaurantdaten endgültig und vollständig löschen, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten von we-do.ai entgegenstehen. Zu einer abweichenden Herausgabe der Restaurantdaten (z.B. betreffend Zeit, Format oder Migration) ist we-do.ai nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird.

 

10. Schlussbestimmungen

 

(1) Anmeldeformular: Die jeweils beauftragten Services im Anmeldeformular sind Vertragsbestandteil.

 

(2) Aufrechnung: Das Restaurant kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von we-do.ai unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

(3) Vertraulichkeit: Das Restaurant behandelt die Informationen über den Service, die Zahlungsdienste und alle Informationen in Bezug auf diesbezügliche Geschäftsbedingungen in diesem Zusammenhang vertraulich.

 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit, Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen in diesen AGB durch diese Bestimmung oder den entsprechenden Teil davon nicht berührt.

 

(5) Schriftform: Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

 

(6) Änderungen: we-do.ai ist jederzeit berechtigt, Änderungen der AGB vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Restaurant in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Restaurant diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. we-do.ai wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerspruchs und Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Das Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

 

(7) Anwendbares Recht: Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

 

(8) Gerichtsstand: Ist das Restaurant ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als Gerichtsstand der für den Firmensitz von we-do.ai zuständige Gerichtsort. we-do.ai ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

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Leipzig, 23.04.2021 letzte Änderung

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Ergänzender Hardware-Mietvertrag

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Diese Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich den oben genannten AGB für die Beziehung zwischen we-do.ai und einem Restaurant, das den Mietservice von Hardware in Anspruch nimmt. Die zwischen we-do.ai und dem Restaurant getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den vorliegenden AGB, der Datenschutzerklärung sowie der Miet-Bestätigung. Abweichende oder ergänzende Regelungen des Restaurants gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn we-do.ai der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. 

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Durch diesen Vertrag werden die Anmietung von neuen Waren, nachfolgend „Waren“, insbesondere Tablets und Bondrucker geregelt.

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11. Vertragabschluss

 

Wird im foodcall Anmeldeformular die Option Tablet- oder Bondrucker-Miete ausgewählt, gilt der Miet-Vertrag mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular als verbindlich geschlossen.

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12. Versand oder Übergabe der Ware

 

Die Ware wird entweder per Post ans Restaurant versandt oder beim Onboarding durch einen we-do.ai Mitarbeiter persönlich übergeben.

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13. Mietbeginn

 

Der Mietbeginn ist der Tag, an dem der Service für das Restaurant freigeschaltet wird.

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14. Vertragsdauer und Kündigung

 

Die Mietdauer richtet sich nach der Dauer, die das Restaurant den Service von we-do.ai bezieht (s. Ziffer 9.1 AGB). Die Kündigungsbedingungen sind in Ziffer 9.2 AGB hinterlegt.

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15. Monatliche Miet-Kosten und Rechnungsstellung

 

Es gelten die Regelungen aus Ziffer 3.

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16. Automatischer Austausch

 

Die Ware wird nach 24 monatiger Miet-Nutzung durch Neuware vergleichbarer oder besserer Leistung automatisch ausgetauscht. Die Neuware wird entweder per Post an das Restaurant versandt oder ein we-do.ai Mitarbeiter nimmt den Austausch vor Ort vor. Die Alt-Ware wird nach dem Tausch entweder per Post an we-do.ai zurückgesandt oder der we-do.ai Mitarbeiter vor Ort nimmt die Alt-Ware mit.

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17. Rückgabe aufgrund von Kündigung

 

Kündigt das Restaurant das Vertragsverhältnis für die we-do.ai Services, muss das Restaurant die Miet-Ware an we-do.ai zurückgeben. Die Rücksendung per Post erfolgt auf Kosten des Restaurants. Das Restaurant hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware so verpackt ist, dass sie in einwandfreiem Zustand bei we-do.ai ankommt.

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18. Beschädigungen während der Mietdauer

 

Die Nutzung hat gebrauchsüblich sorgfältig zu erfolgen unter Minimierung der zu erwarteten Beschädigungen. Bei jeglicher Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Miet-Ware während der Mietzeit ist das Restaurant verpflichtet, we-do.ai unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Gegenstands geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Bei Beschädigungen der Ware und sonstigen Verletzungen des zwischen dem Restaurant und we-do.ai geschlossenen Mietvertrages haftet das Restaurant grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde danach we-do.ai zum Schadensersatz verpflichtet, ist seine Selbstbeteiligung pro Schadensfall – soweit nichts anderes vereinbart – auf 50 % des eingetretenen Schadens reduziert. Die Reduzierung der Selbstbeteiligung erfolgt nicht bei Verlust der Ware.

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19. Haftung für Miet-Ware

 

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Gewährleistungsfrist ist bei Restaurants (Unternehmern) auf ein Jahr beschränkt.

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20. Haftung von we-do.ai

 

Die Haftung ist in Ziffer 8 festgelegt.

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21. Haftungsfreistellung von we-do.ai

 

Die Freistellung ist in Ziffer 7 festgelegt.

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22. Abtretungs-, Verpfändungs-, Gebrauchsüberlassungsverbot

 

Ansprüche oder Rechte des Restaurants gegen we-do.ai dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn das Restaurant hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen. Während der Dauer des Mietvertrages darf jegliche Ware im Besitz des Restaurants, die gleichwohl im Eigentum von we-do.ai ist, weder einem Dritten überlassen, noch weiter vermietet, verpachtet, verkauft, mit einem Pfandrecht belastet oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion gemacht werden.

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23. Datenschutz

 

Die Datenschutzbedingungen sind unter Ziffer 5 geregelt.

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24. Kundendienst

 

Sie erreichen den Kundendienst unter info@food-call.de

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25. Schlussbestimmungen

 

Siehe Ziffer 10.

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Leipzig, 23.04.2021 letzte Änderung

 

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